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Das gilt es zu
beachten
Auch der gut gemeinte Hinweis, damit hätte der Mitarbeiter am Ende im Monat mehr in der Tasche, vermag die Prüfer nicht zu überzeugen. Der Tarifvertrag des iGZ sieht aber in bestimmten Fällen und in Grenzen die Möglichkeit der Auszahlung von Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto vor.
Einmal kann dies durch den Mitarbeiter für den Teil der Stunden verlangt werden, die über einen Saldo von 70 Plusstunden hinausgehen: Alles über 70 Stunden kann sich der Mitarbeiter auszahlen lassen. Zum anderen können in Übereinkunft beider Parteien auch bei niedrigerem Kontostand höchstens 20 Stunden pro Monat ausgezahlt werden. Entscheidend dafür ist das Vorliegen einer individuellen Vereinbarung, die direkt bei Abschluss des Arbeitsvertrages geschlossen werden kann.
Liebes Team, ich möchte den AÜG-Check machen!
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