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Tageswerte bei der
Entgelt-
fortzahlung

Nach den Tarifverträgen des iGZ und des BAP (§ 6a MTV iGZ, § 13.3 MTV BAP) sind in der Lohnabrechnung für jeden Urlaubs- bzw. Krankheitstag ein sog. Geldwert und ein Zeitwert zugrunde zu legen
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Das gilt es zu
beachten

Die Bundesagentur für Arbeit beanstandet das Fehlen von Tageswerten in der Lohnabrechnung. Tauchen dort nur Stunden auf, erhöht es die Stimmung der Prüfer nicht, wenn die Anzahl der zugrunde liegenden Tage geraten oder erst ausschweifend erklärt werden muss. Mit den Tageswerten lässt sich auf einen Blick kontrollieren, ob die Berechnung des Durchschnitts der letzten 13 Wochen korrekt erfolgt ist, der Zeitwert entscheidet über die Frage, welche Differenz am Ende noch zwischen vertraglicher Arbeitszeit und tatsächlicher Arbeitszeit besteht. Die korrekte Berechnung des Durchschnitts ergibt sich aus den Tarifverträgen. Sie ist neben der Bewertung Ihres Risikos in unserem AÜG-CHECK auch Teil unserer Unterstützung.

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