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Von der drohenden Insolvenz zur möglichen
unbefristeten Erlaubnis

Für unsere Mandanten waren es drei Wochen Achterbahnfahrt. Der Antrag auf Erteilung der unbefristeten Erlaubnis wurde zu spät gestellt.
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Das gilt es zu
beachten

Jeder Verlängerungsantrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis zu stellen. Sonst wird er als Neuantrag gewertet, so auch in unserem Fall.

Problem: Wird dieser nicht rechtzeitig beschieden, erlischt die aktuelle Erlaubnis, ohne dass eine neue Erlaubnis vorliegt, Überlassungsvorgänge sind einzustellen. Der zunächst konsultierte Berater gab den Ratschlag, man solle sich auf eine Insolvenz einstellen. Wir haben mit der Bundesagentur für Arbeit gesprochen, die Situation erläutert und gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit eine Lösung gefunden. Die befristete Verlängerung wurde bereits vor der kurzfristig anberaumten Prüfung unter Vorbehalt erteilt, nach erfolgreicher Prüfung steht zudem die unbefristete Verlängerung als mögliche Entscheidung im Raum. Denken Sie immer daran, die Anträge auf Verlängerung rechtzeitig zu stellen. Mit dem AÜG-CHECK bewerten und kennen Sie übrigens ihr Risiko, auch ohne bevorstehende Betriebsprüfung.

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Große Bleiche 15
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T: 06131 21641-0

F: 06131 21641-20

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