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Wenn ein ehemaliger Mitarbeiter plötzlich 20.000 Euro fordert

Wie ein Personaldienstleister trotz Drohkulisse ruhig geblieben ist – und am Ende nur einen Bruchteil zahlen musste.

  • AnlassForderung über 20.000 €
  • DruckmittelKlage, Stufenklage angedroht
  • ErgebnisVergleich: 3.000 €

Ausgangslage

Ein mittelständischer Personaldienstleister erhielt Post von einer Rechtsanwältin: Ein ehemaliger Mitarbeiter verlange rund 20.000 Euro an angeblich nicht gezahltem Lohn.

Im ersten Moment war die Verunsicherung groß. Die Summe stand im Raum, der Mitarbeiter war weg, die Details längst nicht mehr präsent. Gleichzeitig fiel uns sofort auf: Die Anwältin hatte die tariflichen Besonderheiten der Zeitarbeit offensichtlich nicht im Blick. Trotzdem – ignorieren konnte unser Mandant das Schreiben nicht.

Die Herausforderung

Wir entschieden uns gemeinsam: keine Panik, aber auch kein vorschnelles Einlenken.

Im Namen des Mandanten forderten wir die Gegenseite zunächst auf, die Forderung konkret zu begründen. Welche Monate? Welche Stunden? Welche Differenzen? Es kam: nichts.

Monate später dann die nächste Stufe. Dem Mandanten wurde eine Klageschrift zugestellt, die Forderung noch unbeziffert, angedroht war eine Stufenklage. Parallel suchte der ehemalige Mitarbeiter eigenmächtig Kontakt zu mehreren Entleihern und forderte dort Stundenzettel an – eine Situation, die unseren Mandanten zusätzlich unter Druck setzte.

Jetzt ging es darum, einerseits die rechtlichen Schritte sauber vorzubereiten, andererseits die Beziehungen zu den Entleihern zu schützen und intern Ruhe zu bewahren.

Unser Weg

Wir haben das Verfahren von Anfang an darauf ausgerichtet, die Gegenseite in die Begründungspflicht zu bringen:

  • Antwortschreiben mit klaren Nachfragen zur Anspruchsgrundlage und zu den angeblichen Stunden,
  • Prüfung der Lohnabrechnungen und tariflichen Regelungen im Hintergrund,
  • Vorbereitung auf eine mögliche Stufenklage, statt sich von der Drohung einschüchtern zu lassen.

Vom Druck zur Verhandlung

Als die Klage einging, sind wir in Vergleichsverhandlungen eingestiegen – mit einer klaren Linie: kein Nachgeben ohne konkrete, nachvollziehbare Forderungsaufstellung.

Die Gegenseite legte immer wieder neue Forderungen nach, blieb aber vage und arbeitete mit Druck („Stufenklage“, „umfangreiche Beweisaufnahme“). Wir haben an der Strategie festgehalten, jeden Punkt nachprüfbar zu machen und nicht auf pauschale Behauptungen zu reagieren.

Ergebnis

Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich: 3.000 Euro brutto.

Für unseren Mandanten bedeutete das:

  • statt 20.000 Euro nur rund ein Sechstel zahlen,
  • keine langwierige Beweisaufnahme und kein Imageschaden bei den Entleihern,
  • ein klarer Schlusspunkt unter einen belastenden Vorgang.

Was andere daraus lernen können

Viele Personaldienstleister kennen die Situation: Ein ehemaliger Mitarbeiter meldet sich mit einer nachträglichen Forderung, unterstützt von einer Rechtsanwältin, und auf einmal stehen hohe Beträge im Raum. Dazu Drohungen mit Klage, Stufenklage, Beweisaufnahme – und im Hintergrund schauen Entleiher und Mitarbeitende verunsichert zu.

Was unser Mandant aus diesem Fall mitgenommen hat:

  • Ruhe bewahren, auch wenn die Summe hoch klingt,
  • die Gegenseite sauber in die Begründungspflicht bringen,
  • tarifliche Besonderheiten der Zeitarbeit konsequent nutzen,
  • nicht zu schnell vergleichen – Beharrlichkeit zahlt sich aus.

Kennen Sie solche überzogenen Forderungsschreiben ehemaliger Mitarbeiter, bei denen Sie unsicher sind, ob und wie Sie reagieren sollen?

Dann sprechen Sie uns an, solange das Zeitfenster offen ist.

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